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Wohngebäudeversicherung

 

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?

Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Standarddeckung umfasst: Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden. Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar? Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Bei der Wohngebäudeversicherung sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

 

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie

In der Feuerversicherung:

  • Schäden durch Erdbeben
  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

  • Schäden durch Plansch­ und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden  durch  Eindringen  von  Regen,  Hagel,  Schnee  oder  Schmutz  durch  nicht  ordnungsgemäß  geschlossene  Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.

In der Elementarschadenversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot einge­schlossen sind.

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung  besteht  für  die  im Versicherungsvertrag  benannten  Gebäude.  Nebengebäude  und   Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbo­gens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschä­digten  Sachen  werden  die  notwendigen  Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht ledig­lich Anspruch auf einen Zeitwert.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusam­menhang  mit  einem  versicherten  Schadenfall  entstehen, sind  (teilweise  über  die Versicherungssumme  hinaus)  ab­gedeckt. Zum Beispiel Aufräum-­ und Abbruchkosten, Bewe­gungs-­ und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs-­ und ­minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies verein­bart wurde.

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Blitzeinschlag

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dach­stuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dach­geschoss  aus.  Die  alarmierte  Feuerwehr  konnte  den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so  stark,  dass  das  Gebäude  vollständig  abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe  wurde auf 350.000 € geschätzt und von der Wohngebäudeversicherung geleistet.

Hagelschlag

Während  eines  schweren  Unwetters  durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause  waren, drangen  Hagel  und  Regen  über  mehrere  Stunden  in die  Wohnung  ein.  Abgesehen  von  der  Reparatur  der  Scheiben,  mussten  auch  6  Tage  lang  umfangreiche Trocknungsmaßnahmen  der  Wände  und  des  Bodens erfolgen.  Die  Mieter  minderten  daraufhin  die  Miete, da  es  unzumutbar  war,  während  dieser  Trocknungs­arbeiten  die  Wohnung  zu  nutzen.  Die  Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

Hochwasser - Elementarschaden

Starke   Regenfälle   und   die   einsetzende   Schnee­schmelze  ließen  mehrere  Gewässer  über  ihre  Ufer treten.  Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser ab­gepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trockung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs­ und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

Rohrbruch

An  der  Wand  einer  Küche  bildeten  sich  dunkle,  feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte je­doch  erst  lokalisiert  werden,  nachdem  die  komplette Küche   abgebaut  und  die  Küchenwand  großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht  wurde,  mussten  zunächst  die   Wände  9  Tage   getrocknet   werden   und   der   beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst dann konnte die Küche  wieder montiert werden. Die Schadenhöhe wurde auf  2.400 € geschätzt.

Sturmschaden

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe  Linde  wurde  im  Garten  eines Wohnhauses  ent­wurzelt.  Der  Baum  fiel  nicht  direkt  auf  das  Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch  die  Äste  beschädigte  Fassade  konnte  verhält­nismäßig  einfach  repariert  werden.  Die  Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Mehrfamilienhäuser oder Häuser, die einer Eigentümergemeinschaft gehören, fallen nicht mehr unter den Deckmantel einer Privathaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Gebäude- oder Grundstücksbestandteile (z. b. Ziegel, Bäume) entstehen, können nur über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (z. B. Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht) fallen unter den Schutz dieser Versicherung.

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer

Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchset­zen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter­RS gedeckt werden.

Mietnomadenversicherung

Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und  Sachschaden  auf.  Die  Mietnomadenversicherung  ist  sicherlich  eine  der  innovativsten  Neueinführungen,  die  der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.

Glasversicherung

Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.

Informationsunterlagen und Produktvideos

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Kundeninfo Wohngebäudeversicherung

Kundeninformationen zur Wohngebäudeversicherung mit Beschreibung des Versicherungsschutzes und Schadenbeispielen. ...
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Elementarschäden für Wohngebäude

Informationen und Beispiele für die Elementarschadendeckung oder Mitversicherung der "unbenannten Gefahren". ...
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Gebäudeversicherung für Ferienhaus

Versicherungsschutz f. Ferienhäuser im In- und Ausland. ...
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