Der Betrieb kann aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Sturm etc.) ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden. Im schlimmsten Fall kommt es zum Betriebsstillstand. Die Folgen für den Betrieb: Erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen.
Versicherungsleistungen
Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…
Für wen ist die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Alle produzierende Gewerbetreibenden, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler
Was ist bei der Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?
Gewinnminderung und -ausfall , nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, evtl. Miete für Ausweichräumlichkeiten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Vulkanausbrüche, Schneedruck und Lawinen
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
- Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschallknall
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Grundsätzlich sind Schäden bei der Betriebsunterbrechungsversicherung durch diese Ursachen nicht versichert:
Vorsatz
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Kernenergie oder radioaktive Strahlung
Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot mit enthalten sind:
- Sengschäden
- Überspannungsschäden
- Schäden durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen, Strom- und Energieausfall
- Rückstau
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe (Klein-BU-Versicherung) entspricht der Versicherungssumme für die Inhaltsversicherung zuzüglich einer evtl. Elektronikversicherung. Darüber hinaus gibt es die so genannte Mittlere BU-Versicherung und die Groß-BU-Versicherung. Sie können mit höherenVersicherungssummen abgeschlossen werden. Im Unterschied zur Klein-BU-Versicherung übernimmt der Versicherer im Rahmen der Versicherungssumme auch die Mehrkosten für beispielsweise Schichtarbeit und Überstundenzuschläge, die infolge des Betriebsunterbrechungsschadens entstehen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der durch die Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten werden in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
Was passieren könnte
Schadenfälle aus der Praxis
Sturm deckt Lagerdach ab
Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach einriss, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.
Einbruch und Vandalismus in einem Schreibwarengeschäft
In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen Einrichtung und Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.
Brandschaden bei einem Zulieferer
Bei einem Zulieferer für Kabelbäume für die AutomobilIndustrie tritt ein Brandschaden ein. Dieser führt nicht zu einem Sachschaden beim Automobilhersteller, wohl aber zu einem Ertragsausfall, da zwei Tagesproduktionen nicht ausgeführt werden können (Rückwirkungsschaden – diese müssen separat eingeschlossen werden!).
Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft
In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt und Ware nachbestellt wurden, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes. Das entgangene Weihnachtsgeschäft sorgte für erhebliche Gewinneinbußen.
Brandschaden bei einem Automobil-Hersteller
Bei einem Automobil-Hersteller ist ein Brandschaden in der Lackierer eingetreten, so dass an dem vorgelagerten Karosseriebau einerseits und an den nachgeschalteten Fließbändern andererseits nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann, obwohl dort selbst kein Sachschaden eingetreten ist. Die Lackiererei, der Karosseriebau und die Fließbänder befinden sich auf verschiedenen Versicherungsgrundstücken. Durch die Unterbrechung in der Lackiererei und in der Folge- bzw. Wechselwirkung auch die Unterbrechung in dem Karosseriebau bzw. an den Fließbändern tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein (Wechselwirkungsschaden).
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Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz
Eine Existenzbetriebsunterbrechungsversicherung kann eine den Krankheitsfall von Firmenlenkern mit abdeckende Alternative darstellen. Eine Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung oder ggf. eine Betriebsschließungsversicherung ergänzen den Versicherungsschutz. Des Weiteren ggf. eine Warenkreditversicherung und Sonderformen der Betriebsunterbrechungsversicherung, wie z. B. Maschinen-BU, TierseuchenBU, Transport-BU, Filmausfallversicherung u. ä.
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