Privatkunden

Krankenzusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse

Der  Abschluss  einer  Krankenzusatzversicherung  bei einem  privaten Versicherungsunternehmen  bietet  viele Vorteile – gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse  bleiben  möchten  bzw.  müssen.  Somit  können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Krankenzusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Für wen ist die Krankenzusatzversicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versicherbar?

Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:

  • Ambulant
  • Stationär
  • Zahn
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Pflegetagegeld

Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Ambulante Krankenzusatzversicherung

Bei der ambulanten Krankenzusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine, Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden. Folgendes ist u.a. versicherbar: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel.

Stationäre Krankenzusatzversicherung

Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung. Folgendes ist u.a. versicherbar: Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Folgendes ist u.a. versicherbar: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate.

Pflege-Zusatzversicherung

2009 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalem“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.

Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.

Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet: in den nächsten 20 Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% steigen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.

Alle Informationen finden Sie hier…

Krankenhaustagegeld

Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag. Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen. Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen – z.B. Kinderbetreuungskosten.

Krankentagegeld

Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. (Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.) Bei Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt werden, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren – Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen (z.B. Höhe des Krankentagegeldes). Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert? Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur mit einem geringen Umfang versichert.

Pflegegedanke

Wie denken Sie über das Thema "Pflege"

Wer beschäftigt sich schon gerne mit diesem Thema. Viele denken, Pflege ist ein Thema im Alter ! Nein, leider ist es nicht so. In unserem Video haben wir das mal betrachtet…

Zum Video

Vorteile der Krankenzusatzversicherung

Einige Beispiele aus der Praxis

Heilpraktiker
Schon  seit  Jahren  litt  Frau  U.  an  schlimmen  Kopfschmerzen.  Sie  hatte  viele  verschiedene Ärzte  aufgesucht,  aber  keine  Behandlung  und  kein  Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung  für  den  ambulanten  Bereicht  hat,  bekommt  sie  einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Zahnersatz
Frau N. hat immer großen Wert auf die Zahnpflege gelegt und trotzdem benötigt sie Zahnersatz. Sie ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse  erhält  sie  nur  einen  geringen  Festzuschuss.  Den überwiegenden Teil  der  Kosten  muss  sie  aus  eigener Tasche bezahlen.

 

Beispielrechung:

  Brücke verbl. Brücke Implantat
Gesamtkosten 700 € 1000 € 1600 €
Leistung der GKV 350 € 350 € 350 €
Eigenanteil  350 € 650 € 1250 €
Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt.Während  des  Krankenbesuches  fallen  ihm  die  „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.
Krankentagegeld

Herr  E.  wurde  bei  einem  Autounfall  schwer  verletzt. Nach  mehreren  Wochen  im  Krankenhaus  folgte  der Aufenthalt in einer Rehaklinik. Wann er wieder arbeiten kann ist ungewiss. Der Arbeitgeber bezahlte nach dem Unfall noch sechs Wochen lang den Lohn. Doch nun ist Herr E. und seine Familie auf staatliche Hilfe angewiesen. Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhält er nur  eine  kleine  Zahlung.  Der  Großteil  des  bisherigen Nettolohns fehlt in der Haushaltskasse. Eine Krankentagegeldversicherung hatte Herr E. nicht abgeschlossen.

Mehr zu Thema – Ihr Angebot

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Berufsunfähigkeitsversicherung

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung  vor  den  wirtschaftlichen  Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Unfallversicherung

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen  besteht Versicherungsschutz  über  die  gesetzliche Absicherung.  In  70%  aller  Fälle  besteht  kein  Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Pflegezusatzversicherung

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit  zum  Pflegefall  werden  und  auf  fremde  Hilfe  angewiesen  sind,  bietet  diese  Zusatzversicherung  finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Auslandsreisekrankenversicherung

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Informationsunterlagen und Produktvideos

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Informationsunterlagen zum Herunterladen

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