Geschäftskunden

Betriebsgebäudeversicherung

So wie Ihr Wohngebäude, ist auch Ihre Betriebsstätte  vor  Beschädigungen,  bis  hin  zur  vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und  Naturgewalten,  bedroht.  Ein  einziges  dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt  werden  können.  Eine  Situation,  die  für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Für wen ist die Betriebsgebäudeversicherung?

Wichtig  für  alle  Betriebe,  deren  Betriebsgebäude  Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Was ist bei der Betriebsgebäudeversicherung versichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge,  Klima-  und  Zentralheizungsanlagen,  stationäre Maschinen, sanitäre In stallationen und elektrische Anlagen,  sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich  sind  alle  Gefahren  einzeln  versicherbar.  Die  „klassische“  Betriebsgebäudeversicherung  beinhaltet  die  Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Allgemeine Ausschlüsse:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie

In der Feuerversicherung:

  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden

In der Leitungswasserversicherung:

  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren

In der Sturmversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen

In der Elementarschadenversicherung:

  • Schäden durch Sturmflut
Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme bei der Betriebsgebäudeversicherung entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen.

Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Neujahr

Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer  Nähe  zur  Schreinerei  wohnt,  verhinderte  am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein  erheblicher  Sachschaden  durch  Verrußung  und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage an. Der Schaden  wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.

Wackelige Angelegenheit

Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer Industriehalle fest, dass die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen und nur  noch  von  wenigen  Schrauben  festgehalten  wird. Darüber hinaus hatte der Sturm die gesamte Überdachung nach oben gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten sich umfrangreich. Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.

Auszug

Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im Wannenablauf, Schmutzwasser in die Holzbalkendecke des  darunter  liegenden  Büros  eines  Handwerkerbetriebes.  Die  Büromitarbeiter  nahmen  mehr  und  mehr einen modrigen Geruch wahr, konnten aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters in der Etage über dem Büro entdeckte man Aufwerfungen im Fliesenboden. Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke ausgetauscht werden musste. Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.

Wasserschaden nach Umbaumaßnahmen

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle  errichtet.  Aufgrund  der  genehmigten  baulichen Maßnahmen  veränderten  sich  jedoch  die  örtlichen Gegebenheiten.  Schwere  Niederschläge  sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage  wurde  dabei  beschädigt.  Das Abpumpen  des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zehn Tage. Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Glasversicherung

Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Ge- bäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.

Inhaltsversicherung

Bei  fast  jedem  Gebäudeschaden  ist  auch  der  Inhalt  der  Gebäude  betroffen.  Deshalb  ist  der Abschluss  einer  entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll.

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