Geschäftskunden

Betriebliche Kraftfahrtversicherung

Die  Fahrzeuge  eines  Unternehmens  –  vom  Geschäftswagen  bis  hin  zum  Lkw  –  sind  oft ein  unverzichtbarer  Bestandteil  für  die  Ausübung  der  gewerblichen  Tätigkeit.  Der  Grund:  Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug  wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfalles, Diebstahl,  Marderbiss,  usw.  aus,  ist  schnelles Handeln  gefragt.  Idealerweise  mit  der  optimalen Absicherung  durch  eine  Kfz-Versicherung,  um  finanzielle Folgen zu vermeiden.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Für wen ist die Kraftfahrtversicherung ?

Für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

Was ist bei der Kraftfahrtversicherung versichert?

Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann bei der Kraftfahrtversicherung folgendes versichert werden:

  • Haftpflicht-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung
  • Vollkasko-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Schutzbriefversicherung
  • Fahrerschutzversicherung

Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen Anbietern noch um:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. bei der Kraftfahrtversicherung versichert?
  • Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
  • Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
  • Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs-und Motorschäden

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk der  Kraftfahrtversicherung auch eingeschlossen werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Auf die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen  abzusichern,  sollte  man  verzichten.  Die Absicherung kann in schweren Fällen nicht ausreichen; auf den Beitrag wirkt sich diese schlechtere Absicherung kaum aus.  Im  Fall  einer Teil-  und Vollkaskoversicherung  wird  der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung in die Kraftfahrtversicherung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Über die Kfz-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt die Kosten der Reparatur des eigenen Fahrzeuges ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges.

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Verkehrsunfall

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw  gerammt,  wodurch  die Türen  der  Beifahrerseite stark  verbeult  wurden.  Diese  mussten  ausgetauscht und  neu  lackiert  werden.  Der  Schaden  am  Fahrzeug des  Geschädigten  wurde  auf  ca.  8.000  €  geschätzt. Die  Regulierung  hat  die  Kraftfahrtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € bezahlen. Da er  keine  Vollkaskoversicherung  abgeschlossen  hatte, musste  er  die  Rechnung  aus  seiner  eigenen Tasche zahlen.

Glasbruch

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen  Stein  auf  die  Windschutzscheibe.  Die  Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf ca. 450 € geschätzt und wurde von der Teilkasko der Kraftfahrtversicherung übernommen.

Diebstahl

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckte er, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informierte sofort die Polizei, jedoch  blieb  die  Fahndung  erfolglos.  Sattelschlepper und  Auflieger  hatten  einen  Zeitwert  von  zusammen 175.000,– Euro, der durch die Teilkasko erstattet wurden.

Wildunfall

Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.

Hagelschlag

Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da die Firma  keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, muss sie für den Schaden selbst aufkommen.

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Unfallversicherung

Mitarbeiter, die viel auf der Straße unterwegs sind, sind einem großen Risiko ausgesetzt, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Auswirkungen zu erleiden. Übernehmen Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sichern Sie diese für den Fall der Fälle ab. Eine Gruppenunfallversicherung mindert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Schäden, die ein Autofahrer einem Dritten zufügt, sind über seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Wird ein Verkehrsteilnehmer aber selbst geschädigt und ist nicht mit dem Abfindungsangebot eines Versicherers einverstanden, kommt es schnell zum Rechtsstreit. Die hier anfallenden Kosten werden von einem Verkehrs-Rechtsschutz-Vertrag übernommen. Auch für viele andere Streitigkeiten, die sich aus Ihrem Fuhrpark ergeben, tritt eine solche Rechtsschutzversicherung (z. B. verschwiegene Mängel bei einem gebraucht erworbenen Transporter) ein.

Werkverkehrsversicherung

Schäden an Ihrem Fahrzeug sind über eine Kaskoversicherung abdeckbar. Diese kommt aber nicht für transportierte Ware, Werkzeuge oder sonstige mitgeführte Arbeitsgerätschaften auf, wenn diese bei einem Verkehrsunfall zu Schaden kommen.  Auch u. a. Bremsschäden oder Diebstahl werden von einer solchen Versicherung übernommen. Für jedes Unternehmen, das Werte transportiert, ist eine solche Versicherung empfehlenswert.

Informationsunterlagen und Produktvideos

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