Geschäftskunden

Transport

Produkte zum Schutz der Güter beim Transport oder Versand

Transport-Versicherung

Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt  birgt  für  Gütertransporte  genügend  Gefahren. Bereits beim Verladen in den LKW kann die Ware vom Gabelstapler  fallen  und  beschädigt  werden.  Je  nach Transportweg und -entfernung erfährt das Gut mehrere Umladungen  zwischen  teils  verschiedenen  Transportmitteln  sowie  Zwischenlagerungen.  Dies  erhöht  die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien häufig  zum  Diebstahl.  Das  Problem  in  all  diesen  Fällen:  Die Haftung  der  befördernden Verkehrsträger  ist  meist  zu gering,  um  den  verursachten  Schaden  ausreichend  zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet dann nur eine Transportversicherung.
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Werkverkehrsversicherung

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.
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Frachtführerhaftungs-Versicherung

Als Transportunternehmer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren Wohl. Die Ladung ist auf dem Transport einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Güterschadenversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Frachtführerhaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe.
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Messe- und Ausstellungsversicherung

Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.
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