Privatkunden

Öltankhaftpflichtversicherung

Als Betreiber eines Öltanks tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen. Auslaufendes Öl kann Millionen von Litern Grundwasser verseuchen.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Rechtliche Grundlage zur Öltankhaftpflichtversicherung

Die wichtigste rechtliche Grundlage für Ihre Haftung als Betreiber findet sich in § 22 Wasserhaushaltsgesetz: „(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner. (2) Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht ist. (3) Kann ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gemäß § 11 nicht geltend gemacht werden, so ist der Betroffene nach § 10 Abs. 2 zu entschädigen. Der Antrag ist auch noch nach Ablauf der Frist von 30 Jahren zulässig.“

Für wen ist die Öltankhaftpflichtversicherung?

Die Öltankhaftpflichtversicherung ist für Hauseigentümer und Hausmieter die über einen Öltank verfügen gedacht. Denn sollte aus irgendeinem Grund Öl austreten und anderen einen Schaden zufügen (z.B. durch Verseuchung des Grundwassers), so haften Sie als Eigentümer oder Hausmieter.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind über die Öltankhaftpflichtversicherung alle Personen- und Sachschäden die durch das Auslaufen fahrlässig einem Dritten zugefügt werden, versichert. Zunächst prüft die Öltankhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Öltankhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Dies trifft auch auf Kosten zu, die anfallen, um eine Verunreinigung von Gewässern zu verhindern oder einzudämmen (Rettungskosten).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Die Öltankhaftpflichtversicherung leistet nicht für

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik
  • Schäden durch Verfügungen oder Maßnahmen von Hoher Hand
  • Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Ein Leck im Öltank

Familie Müller hat bereits seit dreißig Jahren den selben Öltank im Keller stehen. Im Lauf der Jahre ist eine hintere Stelle des Tanks spröde geworden. Eines Tages gibt das Material nach und mehrere hundert Liter Heizöl laufen aus. Durch den starken Ölgeruch im ganzen Haus alarmiert, entdecken die Müllers das Malheur und rufen die Feuerwehr. Diese kann einen Großteil des Öl aus der Wanne absaugen, in der der Öltank vorschriftsmäßig steht. Nach dem Absaugen wird jedoch ein kleiner Riss in der Wanne entdeckt, durch den Öl gesickert sein kann. Um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern, muss ein Teil des Kellerbodens bis zum Fundament abgetragen werden. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf fast 30.000 Euro. Die Gewässerschadenhaftpflicht der Müllers übernimmt den Schaden.

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Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Mehrfamilienhäuser oder Häuser, die einer Eigentümergemeinschaft gehören, fallen nicht mehr unter den Deckmantel einer Privathaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Gebäude- oder Grundstücksbestandteile (z. b. Ziegel, Bäume) entstehen, können nur über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (z. B. Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht) fallen unter den Schutz dieser Versicherung.

Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung

Rund um Immobilien gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Schadenersatzforderungen, obwohl kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, ungerechtfertigte Anliegerabgaben, etc. Um sich hier Recht verschaffen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreits fürchten zu müssen, eignet sich eine Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung. Sie stärkt Ihnen den Rücken, damit Sie Ihr gutes Recht bekommen können.

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Infobroschüre für die Öltankhaftpflichtversicherung

Als  Betreiber  von  Anlagen  zur  Lagerung  von  gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu  einer  Verunreinigung ...
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