Geschäftskunden

D&O Versicherung

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen   treffen.   Werden   Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände   oder   Entscheider   in   Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Auch hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Schutz!

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Für wen ist die D&O Versicherung?

Mitglieder  der  geschäftsführenden  Organe,  wie  z.B.  GmbH-Geschäftsführer,  Vorstand,   Generalbevollmächtigte   und   der Kontrollorgane,  wie  z.B.  Aufsichtsrat,  Verwaltungsrat,  Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für Ihre Entscheidungen. Auch hier ist der Schutz einer D&O dringend angeraten!

Was ist bei der D&O Versicherung versichert?

Die D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können. Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Was ist unter anderem bei der D&O nicht versichert?

Nicht  versichert  bleiben  beispielsweise  Schadenverursachung  durch  vorsätzliches  Handeln  und  durch  wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Wo gilt die D&O ?

Die Directors & Officers-Versicherung( D&O ) gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.

Was erhalten Sie im Schadensfall?

Im Fall eines Vermögensschaden geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.

Da  durch  den  gesetzlich  festgelegten  Pflichtselbstbehalt  für  Vorstandsmitglieder  von  Aktiengesellschaften  eine  Deckungslücke entsteht, ist es zu empfehlen, diese durch eine private D&O Selbstbehaltsversicherung abzusichern. Weiterhin  ist  für  gesetzliche  Vertreter  juristischer  Personen  ein  Anstellungsvertrags-Rechtsschutz  zu  empfehlen.  Hintergrund ist, dass Streitigkeiten aus Anstellungsverhältnissen im Arbeits-Rechtsschutz einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert sind.

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

EDV-Anlage

Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen über die Anlage fallen erhebliche Nachbesserungen an.

Fusion

Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen, die durch die Verschmelzung  mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen, Genossenschaft entstanden sind.

Wohnungs-Rechtsschutz - Streitigkeiten mit dem Vermieter

Aufgrund  einer  Fehlentscheidung  eines  Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für die Firma nun Schadenersatz beim GGF.

Vertragsabschluss

Der  Geschäftsführer  soll  bei  Abschluss  eines  risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

Finanztransaktionen

Der  Aufsichtsrat  einer  Firma  unterlässt  es,  das  Vorstandsmitglied   wegen   rechtswidriger   Finanztransaktionen persönlich in Regress zu nehmen.

Mehr zu Thema – Ihr Angebot

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Weiterhin prüft sie ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Eigenschadenversicherung

Ähnlich wie bei der D & O schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten). Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)

Dieser spezielle Rechtsschutz ist vor allem für Geschäftsführer und Vorstände interessant. Beispielsweise fallen deren Arbeitsverträge nicht unter die Deckung eines Arbeits-Rechtsschutzes. Streitigkeiten könnten über einen Anstellungsvertrags-RS gedeckt werden. Auch persönliche Haftung eines Firmenlenkers kann über D & O und/oder speziellen Vermögensschaden-RS gedeckt werden. Der dritte Baustein des „Manager-Rechtsschutzes“ deckt die strafrechtliche Verfolgung der versicherten Person. Diese Sonderform der Rechtsschutzversicherung ist jedem Firmenlenker nur wärmstens zu empfehlen.

Informationsunterlagen und Produktvideos

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D&O Versicherung - Wer entscheidet haftet!

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen   treffen.   Werden   Fehlentscheidungen  getroffen,  kann  der  Schaden  fürs  Unternehmen  enorm ...
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Persönliche D&O Versicherung

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