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Vermögensschadenhaftpflicht – Versicherung

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberate, aber auch Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes,   Richter und Staatsanwälte. Bei all diesen Fachmännern vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft.

Versicherungsleistungen

Die grundlegenden Leistungen finden Sie hier…

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht - Versicherung?

Für Personen, Körperschaften, Kammern, Vereine und Verbände, Firmen sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die beruflich oder ehrenamtlich:

  • Auskünfte erteilen
  • Dienstleistungen durchführen
  • Rat gewähren
  • Verträge vermitteln
  • beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Für besonders gefährdete Berufsgruppen ist diese Versicherung daher Pflicht. Hierzu zählen u. a.:

  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Versicherungsvermittler
Was ist versichert?

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozeßführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte U
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmens  vor  der  Gefahr  der  Inanspruchnahme  durch  Kunden  schützen,  wenn  diese  auf  einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind bei der Vermögensschadenhaftpflicht alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.

Wo gilt die Versicherung?

Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland.  Der Versicherungsschutz  der Vermögensschadenhaftpflicht gilt  für  die Tätigkeit  im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte  erstreckt  sich  die  Deckung  je  nach  Branche  auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen „worst case“ festgelegt werden. Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und einer Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen Richtsummen und für alle, die verpflichtet sind, sich zu versichern, gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe durch die Vermögensschadenhaftpflicht – Versicherung reguliert.Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen :

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Rückwärtsversicherung

Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden.

Diese Versicherung ist besonders zu empfehlen für :

Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.

Was passieren könnte

Schadenfälle aus der Praxis

Brief nicht eingeworfen

Die  Sekretärin  einer  Werbeagentur  wurde  beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie Ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und lies das Schreiben noch drei Tage in Ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.

Fahrlässiger Steuerberater

Ein  Mandant  vertraute  auf  den  Rat  seines  Steuerberaters,  als  es  um  eine  größere  Investition  für  eine Betriebserweiterung    ging.    Dessen    umfangreiche Berechnungen  zeigten  dem  Mandanten  hohe  steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater  Steuerbegünstigungen  auch  zu  beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die  Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Diese Versicherungen ergänzen oder optimieren Ihren Versicherungsschutz

Betriebshaftpflicht

Eine  Betriebs-  und  Produkthaftpflicht  schützt  sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt  oder  berechtigte  Ansprüche  im  Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

D&O-Versicherung

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden. Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflichtselbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahrsbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen. Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.

Informationsunterlagen und Produktvideos

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Beratungsfehler richtig versichern!

Wer  für  seine  Kunden  Entscheidungen  trifft  oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch...
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